Strafverteidiger Plahr löscht Verurteilungen wegen Besitzes von bis zu 25 Gramm Cannabis aus dem Bundeszentralregister.

KCanG macht es möglich:

Cannabis - Vorstrafe löschen



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Verurteilung bis 25g löschen lassen


Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (kurz: KCanG) erlaubt seit dem 01.04.2024  den privaten Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen.


Verurteilungen wegen des Besitzes von Cannabis (Haschisch oder Marihuana) bis 25 Gramm und einen THC-Gehalt von nicht mehr als 10 % können ab dem 01.01.2025 (also später als die restliche Freigabe) nachträglich gelöscht werden. 


Da bei geringen Mengen von Cannabis in Regel der THC-Gehalt nicht festgestellt wurde, ist für den Löschungsauftrag das Gewicht des damals festgestellten Cannabis entscheidend. 


Grundlage ist § 42 KCanG, nach dem Vorbestrafte einen Antrag stellen können, um vergangene Straftaten, die nun nicht mehr strafbar wären, aus dem Bundeszentralregister streichen zu lassen.


Eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister, die ausschließlich wegen einer Handlung eingetragen sind, für die das Gesetz künftig keine Strafe mehr vorsieht (insbesondere Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis bis zu 25 Gramm beziehungsweise drei Cannabispflanzen), können gelöscht werden. 


Dabei stellt die Staatsanwaltschaft auf Antrag der verurteilten Person fest, ob die Eintragung tilgungsfähig ist. Ist dies der Fall, teilt die Staatsanwaltschaft dies der Registerbehörde und der verurteilten Person mit. Die Registerbehörde hat die Eintragung sodann zu tilgen.

Was kostet das Ganze?

Manche Mandanten machen sich Sorgen um die Kosten, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie fürchten, 2.000 Euro oder mehr ausgeben zu müssen.

Das ist aber nicht der Fall: Damit es zu keinen Überraschungen bei den Kosten kommt, berechnen wir für die Löschung Ihrer Vorstrafe nach Cannabisgesetz streng nur die gesetzlichen Gebühren in Höhe von 540,50 Euro (434,20 Euro Gebühren, 20 Euro Post-- und Telekommunikationspauschale sowie Mehrwertsteuer). Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage und unserer Antwort können Sie sich in Ruhe überlegen, ob es zu einer Mandatierung kommen soll. In diesem Fall leisten Sie eine Anzahlung und wir legen los.

Löschung seit 01.01.2025 möglich - 

jetzt umschung der Vorstrafe kümmern!

Seit Jahren leiden viele Menschen unter den Folgen einer Vorstrafe wegen geringen Cannabisbesitzes. Dank des neuen Cannabisgesetzes (KCanG) gibt es jetzt eine echte Chance, diese Vergangenheit hinter sich zu lassen. Unser spezialisiertes Team unterstützt Sie dabei, Ihre Vorstrafe schnell und unkompliziert löschen zu lassen. 

Machen Sie einen entscheidenden Schritt in Richtung eines unbeschwerten Lebens – ohne die Last eines belastenden Eintrags im Führungszeugnis. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und beginnen Sie noch heute den Prozess der Rehabilitierung.

Verpassen Sie nicht die Chance, Ihre Vergangenheit hinter sich zu lassen. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Zukunft ohne Altlasten zu gestalten.

Es ist sinnvoll, sich jetzt bereits um die Löschung der Vorstrafe zu kümmern, um vorbereitet zu sein, wenn die diesbezüglichen Anträge zum 1. Januar 2025 gestellt werden können. Je früher der Prozess gestartet wird, desto schneller kann die Vorstrafe entfernt werden, was wichtige Vorteile bringt: Ein sauberes Führungszeugnis verbessert Ihre Chancen bei Bewerbungen und in vielen weiteren Lebensbereichen. Zudem kann das Verfahren Zeit in Anspruch nehmen, sodass eine frühzeitige Antragstellung unnötige Verzögerungen vermeidet. Denn vor Antragstellung wird durch uns sinnvollerweise zunächst Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft genommen, um seriös beurteilen zu können, welche Eintragungen wegen welcher Tat getilgt werden sollen und können.

Wichtig zu wissen: Man muss sich kümmern. Die Löschung erfolgt nämlich nicht automatisch - es bedarf eines Antrags! Investieren Sie daher in Ihre Zukunft und lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt bei der Sache helfen! Wir wickeln den gesamten Vorgang für Sie ab, so dass Sie möglichst bald ohne lästige Vorstrafe dastehen. 

FAQ

Wie lange dauert das Verfahren zur Löschung einer Cannabisvorstrafe?

Der Prozess zur Löschung einer Vorstrafe wegen Cannabisbesitzes kann variieren. In der Regel kann es mehrere Wochen bis Monate dauern, je nach Auslastung der Behörden und Komplexität des Falls. Mit professioneller Unterstützung kann dieser Prozess jedoch beschleunigt und effizienter gestaltet werden.

Kann ich den Antrag zur Löschung meiner Vorstrafe selbst stellen?

Ja, das ist möglich. Allerdings erfordert das Verfahren Wissen über die neue Rechtslage und die entsprechenden Antragsformalitäten. Ein Anwalt für Strafrecht kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Löschung zu maximieren.


Wie viel kostet die Beauftragung eines Anwalts mit der Löschung?

Es handelt sich um eine Justizverwaltungsangelegenheit zum Auffangstreitwert. Somit entstehen nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 540,50 Euro (434,20 Euro Gebühren, 20 Euro Post-- und Telekommunikationspauschale sowie Mehrwertsteuer) an Gebühren. Bei uns zahlen Sie keinen teuren Stundensatz sondern nur diesen niedrigen, gesetzlich festgelegten Gebührenbetrag!


Wenn ich mich bei Herrn Rechtsanwalt Plahr melde, ist das dann schon eine Beauftragung?

Nein! Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage und unserer Antwort können Sie sich in Ruhe überlegen, ob es zu einer Mandatierung kommen soll. In diesem Fall leisten Sie eine Anzahlung und wir legen los.



Jetzt Ihre Zukunft sichern!

Cannabis - Vorstrafe löschen



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